Bedarf klären
Fahrzeug, Front/Heck, Parküberwachung und gewünschte Bildqualität abstimmen.
Dashcams für Front, Heck und Innenraum – passend zu deinem Fahrzeug eingebaut und gemeinsam eingerichtet. Für VIOFO und Vantrue sind wir Support- und Servicepartner. Dashcams von 70mai und BlackVue bieten wir ebenfalls an.

Ob reine Frontkamera, Front-/Hecksystem oder Parküberwachung: Erst wenn Fahrzeug, Standzeiten und gewünschte Aufzeichnung klar sind, lässt sich das passende System sinnvoll auswählen.
Fahrzeug, Front/Heck, Parküberwachung und gewünschte Bildqualität abstimmen.
Kamera und Leitungen so integrieren, dass Bedienung und Sicht nicht unnötig beeinträchtigt werden.
App-Verbindung, wichtige Menüpunkte und Speicherpflege verständlich erklären.
Dashcam-Nutzung und Aufnahmen unterliegen rechtlichen Vorgaben. Die technische Installation ist keine Rechtsberatung; für eine rechtskonforme Nutzung bist du selbst verantwortlich. Einbau, Parküberwachung, Datenschutz und Einsatzfahrzeuge: ausführliche Hinweise lesen.
Wähle einen Hersteller – anschließend siehst du nur die passenden Kameras, Aufnahmebereiche und Extras. Die Zusammenstellung ist eine unverbindliche Anfrage, keine Bestellung.
Wir richten Kamera und App begleitet ein, stimmen sinnvolle Grundeinstellungen ab und prüfen Aufnahme, Speicherkarte, Bildausschnitt und die vereinbarte Stromversorgung. Kein abgeschlossener Einbau ohne dokumentierten Funktionstest.
Bei Unstimmigkeiten helfen wir nach Terminvereinbarung mit einer kostenlosen Nachkontrolle und Feinjustierung. Auch mit einer selbst gekauften Kamera bist du willkommen. Notwendige Ersatzteile oder zusätzliche Umbauten werden vorab separat besprochen.
Bei VIOFO und Vantrue unterstützen wir bei Registrierung und Herstellerabwicklung. Eine Verlängerung hängt von Kaufnachweis, Bezugsquelle und Herstellerbedingungen ab; sie entsteht nicht automatisch durch den Einbau. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
VIOFO-Bedingungen ↗Parküberwachung und Innenraumaufnahmen erfordern eine zur Nutzung passende Konfiguration. Die Montage allein macht nicht jede Aufzeichnungsart rechtlich zulässig.